Online-Händler müssen aufgrund einer Gesetzesänderungen vom 09.01.2016 auf die Verordnung
mit der (EU) Nr. 524/2013, zur „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ hinweisen.
Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige,
unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung
von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden
Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.
Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative
Streitbeilegung erreicht werden.
Mehr Informationen für Verbraucher findet man also unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr